
Fördergeber: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau (im Auftrag des Bundes)
Ansprechpartner: Hausbankprinzip
Fördergebiet: Deutschland (bundesweit)
Zielgruppe:
- Existenzgründer:innen
- Freiberufler:innen
- Kleine Unternehmen
- Solo-Selbstständige
- Startups
- Unternehmensnachfolger:innen
- Nebenerwerbsgründer:innen (mit Perspektive auf Haupterwerb)
- Gemeinnützige Organisationen (neu geöffnet)
Förderart: Zinsgünstiger Förderkredit
Fördersumme: Bis zu 125.000 Euro pro Vorhaben – davon bis zu 50.000 Euro für Betriebsmittel
Förderfähig:
- Gründung von Unternehmen und Organisationen
- Festigung junger Unternehmen (bis 5 Jahre nach Gründung)
- Investitionen (z. B. Ausstattung, Technik, Digitalisierung)
- Betriebsmittel (z. B. Miete, Marketing, laufende Kosten)
- Unternehmensübernahmen
- Voll- und Nebenerwerbsgründungen
- Vorhaben gemeinnütziger Träger, sofern wirtschaftlich tragfähig
Besonderheiten:
- Bis zu 80 % Haftungsfreistellung für die Hausbank
- Geringe oder keine banküblichen Sicherheiten erforderlich
- Zugang auch für gemeinnützige Organisationen
- Programm richtet sich nicht spezifisch an Social Enterprises, kann aber von sozial und gemeinwohlorientiert arbeitenden Organisationen genutzt werden
- Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich
Organisationsphase: Existenzgründung und frühe Unternehmensphase (bis 5 Jahre nach Gründung)
Ziel: Erleichterung des Zugangs zu Finanzierung für Gründer:innen und junge Unternehmen durch günstige Konditionen und reduzierte Bankrisiken.
Einordnung für die Soziale Unternehmen:
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ist kein spezifisches Förderprogramm für Soziale Unternehmen, eignet sich jedoch als ergänzende Finanzierungsoption für sozial orientierte, gemeinnützige oder hybride Organisationen mit tragfähigem Geschäftsmodell.
Weitere Infos: ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) | KfW
