ERP-Gründerkredit – StartGeld

Fördergeber: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau (im Auftrag des Bundes)

Ansprechpartner: Hausbankprinzip

Fördergebiet: Deutschland (bundesweit)

Zielgruppe:

  • Existenzgründer:innen
  • Freiberufler:innen
  • Kleine Unternehmen
  • Solo-Selbstständige
  • Startups
  • Unternehmensnachfolger:innen
  • Nebenerwerbsgründer:innen (mit Perspektive auf Haupterwerb)
  • Gemeinnützige Organisationen (neu geöffnet)

Förderart: Zinsgünstiger Förderkredit

Fördersumme: Bis zu 125.000 Euro pro Vorhaben – davon bis zu 50.000 Euro für Betriebsmittel

Förderfähig:

  • Gründung von Unternehmen und Organisationen
  • Festigung junger Unternehmen (bis 5 Jahre nach Gründung)
  • Investitionen (z. B. Ausstattung, Technik, Digitalisierung)
  • Betriebsmittel (z. B. Miete, Marketing, laufende Kosten)
  • Unternehmensübernahmen
  • Voll- und Nebenerwerbsgründungen
  • Vorhaben gemeinnütziger Träger, sofern wirtschaftlich tragfähig

Besonderheiten:

  • Bis zu 80 % Haftungsfreistellung für die Hausbank
  • Geringe oder keine banküblichen Sicherheiten erforderlich
  • Zugang auch für gemeinnützige Organisationen
  • Programm richtet sich nicht spezifisch an Social Enterprises, kann aber von sozial und gemeinwohlorientiert arbeitenden Organisationen genutzt werden
  • Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich

Organisationsphase: Existenzgründung und frühe Unternehmensphase (bis 5 Jahre nach Gründung)

Ziel: Erleichterung des Zugangs zu Finanzierung für Gründer:innen und junge Unternehmen durch günstige Konditionen und reduzierte Bankrisiken.

Einordnung für die Soziale Unternehmen:
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ist kein spezifisches Förderprogramm für Soziale Unternehmen, eignet sich jedoch als ergänzende Finanzierungsoption für sozial orientierte, gemeinnützige oder hybride Organisationen mit tragfähigem Geschäftsmodell.

Weitere Infos: ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) | KfW