AVGS-Gründungscoaching

Fördergeber
Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter
Förderhöhe
bis 100% der Coachingkosten
Bewerbungsfrist
laufend
Förderart
Beratung/Coaching
Zielgruppe
Gründer:in (vor Gründung), Solo-Selbstständige:r
Phase
Vorgründung
Region
Bundesweit
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Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS, § 45 SGB III) übernimmt die Agentur für Arbeit die vollen Kosten eines Gründungscoachings bei einem AZAV-zertifizierten Träger. Inhalte sind unter anderem Businessplan, Finanzplanung, Marketing und die Vorbereitung des Gründungszuschuss-Antrags. Anspruchsberechtigt sind Personen, die ALG I oder Bürgergeld beziehen oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

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