- Fördergeber
- Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter
- Förderhöhe
- bis 100% der Coachingkosten
- Bewerbungsfrist
- laufend
- Förderart
- Beratung/Coaching
- Zielgruppe
- Gründer:in (vor Gründung), Solo-Selbstständige:r
- Phase
- Vorgründung
- Region
- Bundesweit
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS, § 45 SGB III) übernimmt die Agentur für Arbeit die vollen Kosten eines Gründungscoachings bei einem AZAV-zertifizierten Träger. Inhalte sind unter anderem Businessplan, Finanzplanung, Marketing und die Vorbereitung des Gründungszuschuss-Antrags. Anspruchsberechtigt sind Personen, die ALG I oder Bürgergeld beziehen oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
